4. Finanzielle Förderung


Bisherige Förderung energieeffizienter Gebäude

Im Gebäudebereich hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit zur Einsparung von Energie und zum Schutz des Klimas Mindestanforderungen an Transmissionswärmeverluste und den Primärenergiebedarf des Gebäudebetriebs gestellt. Die Anforderungen im Gebäudebetrieb sind bei Neubauten höher als bei Bestandssanierungen. Der gesetzliche Rahmen ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Für die finanzielle Förderung besonders energieeffizienter Gebäude, welche die gesetzlichen Anforderungen unterschreiten, wurden durch die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme verabschiedet. Seit Januar 2021 sind diese zur "Bundesförderung für Effiziente Gebäude" (BEG) zusammengefasst. Zinsvergünstigte Kredite aus der BEG-Förderung für den energieeffizienten Neubau und die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.

Die Höhe der Förderung orientiert sich dabei am realisierten energetischen Standard. Die KfW hat mit den Effizienzhäusern (Wohngebäude) und Effizienzgebäuden (Nichtwohngebäude) Energiestandards für Gebäude anhand des Primärenergiebedarfs im Betrieb und des Transmissionswärmeverlusts definiert. Die Effizienzhäuser und -gebäude sind in die Unterschreitung des Primärenergiebedarfs in Bezug auf den Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes nach GEG unterteilt.



Je höher die Unterschreitung ist, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Effizienzhaus bzw. -gebäude 40 bedeutet, dass der Primärenergiebedarf nicht mehr als 40 % des Referenzgebäudes nach GEG beträgt.


Tabelle 1: KfW-Effizienzhäuser und -gebäude

Primärenergiebedarf  Transmissionswärmeverlust
Effizienzhaus und -gebäude 40 < 40 % QP Ref < 55 % H'T Ref
Effizienzhaus und -gebäude 55 < 55 % QP Ref < 70 % H'T Ref
Effizienzhaus und -gebäude 70 < 70 % QP Ref < 85 % H'T Ref
... ... ...

(KfW c, [kein Datum]; KfW d, [kein Datum])


Die gesetzlichen Mindestanforderungen wurden schrittweise verschärft (Novellierungen von EnEV und GEG). Parallel dazu sind auch die Voraussetzungen durch die KfW für eine finanzielle Förderung schrittweise erhöht worden, z. B. durch den Wegfall bestimmter Effizienzhausklassen.

Seit März 2023 ist die finanzielle Förderung der Effizienzhäuser und -gebäude 40 zusätzlich an Anforderungen hinsichtlich des gesamten Lebenszyklus geknüpft, die mittels einer Ökobilanz gemäß den Rechenregeln des staatlichen "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" (QNG) nachzuweisen sind.



Lebenszyklusaspekte der finanziellen Förderung

Bei ausschließlicher Betrachtung des Gebäudebetriebs bleiben die durch die Herstellung der Baustoffe aufgewendete Graue Energie und die Entsorgung der Baustoffe am Ende der Gebäudenutzung sowie einhergehende Umweltwirkungen unberücksichtigt.

In vielen Systemen zur Bewertung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit eines Gebäudes (z. B. LEED, BREEAM, DGNB, BNB, siehe Kapitel 3) ist die ökologische Nachhaltigkeit u. a. durch die Methode Ökobilanz zu ermitteln, womit der gesamte Lebensweg des Gebäudes in den Systemen bereits umfangreich in die Bewertung eingeht.

Die Nachhaltigkeitszertifizierung ist bei privaten Bauvorhaben nach wie vor ein freiwilliger und optionaler Bestandteil. Für Firmen können Nachhaltigkeitszertifizierungen die eigenen Bemühungen um nachhaltiges und insbesondere ökologisches Wirtschaften unterstreichen und der Außendarstellung dienen.

Ökonomische Vorteile einer Zertifizierung bestehen in einem geringeren Wertverlust und Leerstandsrisiko im Falle von Vermietungen. (DGNB GmbH a, [kein Datum])

Zur weiteren Förderung des nachhaltigen Bauens hat der Gesetzgeber mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ebenfalls ein Bewertungssystem entwickelt und 2021 veröffentlicht, in dem die ökologische Nachhaltigkeit durch die Methode Ökobilanz festzustellen ist.

Die Durchführung einer Ökobilanz ist bei Neubauten seit 2023 verpflichtender Bestandteil einer BEG-Förderung durch die KfW.



Im Gebäudebereich wird die Ökobilanz in den kommenden Jahren also eine große Bedeutung haben, um Fördermittel zu beantragen und einen Beitrag zu einem klimafreundlichen Gebäudebestand leisten zu können.




Planungsaspekte

Das Ziel eines nachhaltigen Gebäudes und der Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung kann bereits zu Planungsbeginn eines Gebäudes gefasst sein, wenn noch ein hoher Einfluss auf das Umweltwirkungspotenzial des Gebäudes besteht. Beeinflussbar sind Parameter wie bspw. die Bauweise, der Energiestandard, der Wärmeerzeuger oder die Geometrie.

Architekt:innen ist es durch die überschlägige Ökobilanzierung verschiedener Varianten zu Beginn des Planungsprozesses möglich, Varianten zu identifizieren, die die Anforderungen des QNG eher erfüllen als andere Varianten.

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KFW c, [kein Datum]. Die Effizienzhaus-Stufen für bestehende Immobilien und Baudenkmale. [online]. Verfügbar unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Das-Effizienzhaus/

KFW d, [kein Datum]. Der Maßstab für energieeffiziente Gebäude. [online]. Verfügbar unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunale-Unternehmen/Kommunale-Geb%C3%A4ude/Effizienzhaus/

DGNB GMBH a, [kein Datum]. Vorteile für alle. [online]. Verfügbar unter: https://www.dgnb-system.de/de/zertifizierung/vorteile/index.php

KFW e, [kein Datum]. Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude. [online]. Verfügbar unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/

KFW f, [kein Datum]. Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude. [online]. Verfügbar unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-%E2%80%93-Nichtwohngeb%C3%A4ude-(299)/