2. Anforderungen an energieeffiziente und klimagerechte Gebäude

2.1. Nutzerkomfort und thermische Behaglichkeit


Menschen empfinden, je nach Tätigkeit und Luftfeuchte, einen Temperaturbereich zwischen 16 °C und 26 °C als angenehm. Die Einhaltung dieses – im Vergleich zum vorherrschenden Klima in Mitteleuropa relativ kleinen – Komfortbereichs ist eine der vorrangigen Aufgaben von Gebäuden.

Neben thermischen Aspekten beeinflussen auch visuelle, akustische und olfaktorische Parameter das Behaglichkeitsempfinden (z. B. Empfindungstemperatur, Raumluftfeuchte und Luftbewegung). Daraus haben sich verschiedene gesetzliche Vorschriften zum Mindestwärmeschutz, zur Vermeidung von Wärmebrücken, zum hygienischen Mindestluftwechsel, zu Mindestgrößen von Fensterflächen und zur Gesundheitsverträglichkeit von Baustoffen entwickelt. Diese haben neben einem gesunden und komfortablen Innenraumklima auch eine dauerhaft schadenfreie Bausubstanz zum Ziel.

Weitere Anforderungen können durch individuelle Wünsche der Nutzer:innen entstehen, wie zum Beispiel nach einer kontrollierten Lüftung, geringen Zuglufterscheinungen, hohen Oberflächentemperaturen oder sommerlicher Kühlung. Zudem entscheiden Möglichkeiten der Einflussnahme der Nutzer:innen auf das Raumklima über deren Zufriedenheit (z. B. öffenbare Fenster, individuell regelbarer Sonnen- bzw. Blendschutz).

Für die erfolgreiche Umsetzung eines Energiekonzeptes und einen planungsgemäßen Betrieb sind das Wohlbefinden der Nutzer:innen und die Akzeptanz von entscheidender Bedeutung.