2. Anforderungen an energieeffiziente und klimagerechte Gebäude

2.2. Investitions- und Folgekosten


Im Rahmen des energieeffizienten Bauens und Sanierens besteht ein Interesse von Gebäudenutzer:innen oder -betreiber:innen häufig darin, den Energiebedarf und die damit verbundenen Kosten zukünftig und langfristig möglichst gering zu halten.

Im Hinblick auf die Energiekosten und ihre Entwicklung sind die Energiemenge und die Art des Energieträgers sowie dessen spezifische Kosten und Preisentwicklung relevant. Neben der Einsparung von Energiekosten sind gegebenenfalls erwirtschaftete Einnahmen aus der Einspeisung gebäudenah gewonnener erneuerbarer Energien in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einzubeziehen.

Die Anforderung an geringe Energiekosten ist selten eine absolute Anforderung, sondern muss in Verbindung mit den notwendigen Maßnahmen und Investitionskosten gesehen werden. Der Zielkonflikt zwischen niedrigen Investitions- und geringen Betriebskosten muss im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung untersucht werden. Zentrale Fragen sind hierbei, wann sich die Investition durch die Einsparung amortisiert bzw. welche Nettoeinsparung sich im Verlaufe eines bestimmten Betrachtungszeitraums einstellt.

Zu berücksichtigen sind dabei auch Folgekosten der energiesparenden Maßnahmen, wie beispielsweise kürzere Austauschzyklen oder höhere Wartungskosten von verbauten Materialien, Konstruktionen und Anlagenkomponenten. Amortisiert sich die Maßnahme nicht innerhalb des Austauschzyklus des betreffenden Bauelements, ist die Maßnahme unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu empfehlen.

Häufig sind die Investitionskosten für effizienzsteigernde Maßnahmen nicht voll anzusetzen, da sie ohnehin notwendige Investitionen (Sowieso-Kosten, z. B. für eine Putzerneuerung) ersetzen und somit nur die energieeffizienzbedingten Mehrkosten ins Gewicht fallen.

Darüber hinaus ermöglichen Förderprogramme für das energieeffiziente Bauen und Sanieren die Durchführung zunächst unwirtschaftlich erscheinender Maßnahmen. Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bietet die Möglichkeit, Investitionszuschüsse und zinsgünstige Kredite in Anspruch zu nehmen. So können ohnehin notwendige Bau- und Sanierungsmaßnahmen (abseits der energetischen Ertüchtigung) bei der Einhaltung bestimmter Energieeffizienzstandards in der Regel zu Teilen mitgefördert werden.