2. Anforderungen an energieeffiziente und klimagerechte Gebäude

2.3. Ressourcen und Klimaschutz


Die Verbrennung fossiler Energieträger trägt durch die Freisetzung von gebundenen Treibhausgasen zur globalen Erwärmung (Klimawandel) bei. Zudem führt ihre Nutzung zu einer Verknappung dieser, in menschlichen Maßstäben, endlichen Ressourcen. Über gesetzliche Vorgaben zum energiesparenden Bauen, Anreiz- und Förderprogramme sowie die Aufklärung der Einzelnen (z. B. über Energieausweise und Energielabels) soll die Verwendung fossiler Energieträger zunehmend minimiert und durch erneuerbare Energiequellen ersetzt werden.

Nicht nur die für den Gebäudebetrieb benötigte Energie ist für den Ressourcen- und Umweltschutz relevant, sondern auch der Ressourcenverbrauch zur Herstellung und Entsorgung von Gebäuden (Baumaterial, Bauland, Recycling etc.) sowie andere Einflüsse auf die Umwelt (z. B. Treibhausgase, Versauerungspotenzial, Gewässerschutz, Zerstörung von Ökosystemen). Diese Einflüsse können im Rahmen von Lebenszyklusbetrachtungen und Ökobilanzen bewertet werden und sind ein wichtiger Bestandteil von Nachhaltigkeitszertifizierungen, z. B. nach den Regeln der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Diese sogenannten „Grauen Emissionen“ bleiben bislang in den gesetzlichen Anforderungen unberücksichtigt. Allerdings setzt der Bund finanzielle Anreize für das nachhaltige Bauen: Eine Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG) ist Voraussetzung für das Erreichen der Nachhaltigkeitsklasse (NH). Neben den Anforderungen der BEG (Effizienzhaus) müssen weitere Anforderungen bezüglich der Nachhaltigkeit erfüllt werden. Hierzu zählt unter anderem auch eine Berücksichtigung der grauen Emissionen.