2. Einflussfaktoren Gebäudehülle NWG

2.2. BEG Fördermaßnahmen NWG

Auch für Nichtwohngebäude können Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG13) beantragt werden. Im Gegensatz zur Wohngebäude-Förderung werden die Hüllanforderungen an Effizienzgebäude (EG) nicht prozentual von der Referenzgebäudeausführung abgeleitet (HT’), sondern werden vom Bund pauschal festgelegt (s. folgende Tabelle, Stand 12/2022). Spätestens bei einem EG40 gibt es durch die Anforderung pro Bauteilgruppe und die Nicht-Inbezugnahme des Wärmebrückenzuschlags im mittleren Ū-Wert weniger Kompensationsmöglichkeiten, um z.B. Dämmung einzusparen. Dennoch sind die Anforderungswerte i. Vgl. zu einem Effizienzhaus 40 bei einem Wohngebäude oder dem Passivhaus-Standard (Uopak = 0,15 W/m²K, Uw = 0,80 W/m²K) moderat und sind ungefähr mit U-Werten = 0,15-0,20 W/m²K bei den opaken Bauteilen und mit einer guten 2-fach-WSchV oder 3-fach WSchV mit einem schlechteren (kostengünstigeren) Rahmen zu erfüllen.



Tabelle 2 Übersicht, der mittleren Ū-Wertanforderungen gemäß GEG 2023, Anl. 3 und BEG-Fördermaßnahmen (Stand: 12/2022), Quelle: www.geg-info.de; und BEG-Richtlinie inklusive TMA für BEG-Nichtwohngebäude

Ūmax
(Zonen >19 °C)
GEG, Anlage 3 EG Denkmal EG70 EG55 EG40
Ūopak 0,28 - 0,26 0,22 0,18
Ūtransparent 1,5 - 1,4 1,2 1,0
ŪVorhang 1,5 - 1,4 1,2 1,0
ŪLicht 2,5 - 2,4 2,0 1,6
Ūmax
(Zonen 12 bis ≤19 °C)
GEG, Anlage 3 EG Denkmal EG70 EG55 EG40
Ūopak 0,50 - 0,32 0,28 0,24
Ūtransparent 2,8 - 1,7 1,5 1,3
ŪVorhang 3,0 - 1,7 1,5 1,3
ŪLicht 3,1 - 2,8 2,5 2,0



Bei Bestandssanierungen sind zudem auch bei NWG-Einzelmaßnahmen beantragbar, deren Umax-Werte den BEG Technischen Mindestanforderungen (TMA) zu entnehmen sind. Diese führen i. d. Regel (wie bei einem Bauteilnachweis) zu erhöhten Anforderungen im Vgl. zur Gesamtsanierungsanforderung bei einem BEG EG.



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13 Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)