VN4.1 Wärmeschutz und Fassadensysteme im Nichtwohnungsbau
2. Einflussfaktoren Gebäudehülle NWG
2.2. BEG Fördermaßnahmen NWG
Auch für Nichtwohngebäude können Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG13) beantragt werden. Im Gegensatz zur Wohngebäude-Förderung werden die Hüllanforderungen an Effizienzgebäude (EG) nicht prozentual von der Referenzgebäudeausführung abgeleitet (HT’), sondern werden vom Bund pauschal festgelegt (s. folgende Tabelle, Stand 12/2022). Spätestens bei einem EG40 gibt es durch die Anforderung pro Bauteilgruppe und die Nicht-Inbezugnahme des Wärmebrückenzuschlags im mittleren Ū-Wert weniger Kompensationsmöglichkeiten, um z.B. Dämmung einzusparen. Dennoch sind die Anforderungswerte i. Vgl. zu einem Effizienzhaus 40 bei einem Wohngebäude oder dem Passivhaus-Standard (Uopak = 0,15 W/m²K, Uw = 0,80 W/m²K) moderat und sind ungefähr mit U-Werten = 0,15-0,20 W/m²K bei den opaken Bauteilen und mit einer guten 2-fach-WSchV oder 3-fach WSchV mit einem schlechteren (kostengünstigeren) Rahmen zu erfüllen.
Tabelle 2 Übersicht, der mittleren Ū-Wertanforderungen gemäß GEG 2023, Anl. 3 und BEG-Fördermaßnahmen (Stand: 12/2022), Quelle: www.geg-info.de; und BEG-Richtlinie inklusive TMA für BEG-Nichtwohngebäude
| Ūmax (Zonen >19 °C) |
GEG, Anlage 3 | EG Denkmal | EG70 | EG55 | EG40 |
|---|---|---|---|---|---|
| Ūopak | 0,28 | - | 0,26 | 0,22 | 0,18 |
| Ūtransparent | 1,5 | - | 1,4 | 1,2 | 1,0 |
| ŪVorhang | 1,5 | - | 1,4 | 1,2 | 1,0 |
| ŪLicht | 2,5 | - | 2,4 | 2,0 | 1,6 |
| Ūmax (Zonen 12 bis ≤19 °C) |
GEG, Anlage 3 | EG Denkmal | EG70 | EG55 | EG40 |
| Ūopak | 0,50 | - | 0,32 | 0,28 | 0,24 |
| Ūtransparent | 2,8 | - | 1,7 | 1,5 | 1,3 |
| ŪVorhang | 3,0 | - | 1,7 | 1,5 | 1,3 |
| ŪLicht | 3,1 | - | 2,8 | 2,5 | 2,0 |
Bei Bestandssanierungen sind zudem auch bei NWG-Einzelmaßnahmen beantragbar, deren Umax-Werte den BEG Technischen Mindestanforderungen (TMA) zu entnehmen sind. Diese führen i. d. Regel (wie bei einem Bauteilnachweis) zu erhöhten Anforderungen im Vgl. zur Gesamtsanierungsanforderung bei einem BEG EG.
Achtung: Die Richtlinien und damit die Anforderungen der BEG-Fördermaßnahmen werden ständig aktualisiert. Daher empfiehlt es sich bei jedem geförderten Vorhaben die Anforderungen an ein geplantes Effizienzgebäude bzw. an eine geplante Einzelmaßnahme anhand der aktuellen Richtlinien, technischen Mindestanforderungen/TMA) und technischen FAQs zu prüfen, z.B.:
→ https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html (oder www.deutschland-machts-effizient.de; Suchbegriff z.B.: BEG-Richtlinie)
Unter dem gleichen Link findet man auch eine „Übersicht zu Arbeitshilfen und Formularen“, die auf die jeweiligen Dokumente verlinkt ist.
Hinweis: Für ein gefördertes Vorhaben gelten immer die Richtlinien, TMAs, etc. zum Stand des Antragdatums. Daher empfiehlt es sich den entsprechenden Dokumentstand beim Projekt abzuspeichern.
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13 Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)