3. Bauteiltypen und Fassadensysteme im NWG

3.3. Doppelfassaden (unsegmentiert oder steuerbar)

Doppelfassaden sind streng genommen zweischalige Fassaden mit einer dazwischenliegenden Hinterlüftungsebene und bei denen mindestens die äußere Schicht aus einer Pfosten-Riegel-Fassade besteht. Aus Kostengründen kommen sie meist nur bei Sonderbauten/-anforderungen, wie Schallschutzauflagen bzw. im Hochhausbau, zum Einsatz. Zu unterscheiden ist, welche innenliegende Schicht vorhanden ist:

  • Lochfassade + hinterlüftete Pfosten-Riegelfassade
  • Doppelte Pfosten-Riegel-Fassade mit dazwischenliegender Hinterlüftungsebene

Bei beiden Konstruktionsweisen wird der Sonnenschutz meist in der Hinterlüftungsebene angeordnet, um ihn vor Witterungseinflüssen zu schützen, wobei die solaren Wärmelasten dann unkontrolliert durch die vordere Verglasungsebene hineindringen können und so die Hinterlüftungsebene aufheizen. Zudem ist die Art der Belüftung zu unterscheiden:

  • Unten und oben Belüftungsöffnungen (i. d. Regel unkontrolliert, nicht steuerbar)

Mehrer Lüftungs-/Öffnungselemente pro Geschoss (i. d. Regel kontrollierbar/steuerbar)

Gemäß DIN V 18599-218 Abschn. 6.4.3.3 können Glas-Doppelfassaden ähnlich wie unbeheizte/-gekühlte Glasvorbauten (vgl. Wintergarten) bilanziert werden. Hierbei wird die Belüftungsebene (bzw. der Glasvorbau) fiktiv als Gebäudezone betrachtet, in der sich eine mittlere Temperatur θu über solare und ggf. interne Einträge (z.B. Beleuchtung) einstellt. Somit werden die Transmissionswärmeverluste der an der Doppelfassade liegenden Zone reduziert berücksichtigt (nicht an Außenluft grenzend). Die solaren Wärmeeinträge, die durch den Glasbau an die angrenzende Zone gehen, werden zur Ermittlung der Temperatur abgezogen, damit sie nicht doppelt berücksichtigt werden.

Die Ermittlung der solaren Wärmeeinträge erfolgt dann „nur“ über die innere Verglasungsebene. Verschattungselemente werden immer der Verglasung zugeordnet, an der sie angebracht werden. Solare Wärmeinträge über opake Bauteile (z.B. Lochfassade) werden vernachlässigt. Bei Doppelfassaden mit einer Hinterlüftungsebene < 0,5 m wird zur Ermittlung der Innentemperatur und Hv (Lüftungstransferkoeffizient) bei der Ermittlung der mittleren Temperatur in der fiktiven Zone pauschal ein Luftwechsel nue = 10 h-1 angesetzt. Bei einer Hinterlüftungsebene ≥ 0,5 m ist dieser Luftwechsel detailliert in Abhängigkeit der repräsentativen Ansichtsfläche der Öffnungen (i. d. Regel 0,2 m² je lfm Glasfassade) und des Durchflussbeiwerts der Zu- oder Abluftöffnungen (z.B. = 0,25 bei unverschließbaren Wetterschutzgittern) zu ermitteln.



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18 DIN v 18599-2:2018-09