4. Anwendungen am Praxisbeispiel

4.3. UW-Berechnung | Umgang mit Paneelanteilen bei den Fensterflächen

Die Regelfensterflächen des Praxisgebäudes sind jeweils mit einem Paneelanteil ausgestattet. Da der UP-Wert [W/m²K] i.d. Regel die gleichen Anforderungen wie der Ug-Wert der Verglasung einhält, ist bei der Berechnung des Gesamt-UW-Werts normalerweis nichts zu beachten. Sollte UP jedoch stark von Ug abweichen, kann es sinnvoll den UW-Wert detailliert mit den jeweiligen Anteilen zu berechnen. Die Kenntnis zur Berechnung eines UW-Werts für einen klassischen Fensteraufbau werden als Grundkenntnisse vorausgesetzt.





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Abb. 16 Skizze Regelfensteraufbau FWa-01, Quelle: ina Planungsgesellschaft mbH



Durchaus relevant für die Energiebilanz bzw. den GEG-Nachweis ist der reduzierte Verglasungsanteil für die solaren Wärmegewinne (Winterfall) und den sommerlichen Wärmeschutznachweis:


Für den DIN V 18599-Nachweis (Winterfall) wird zunächst die Rohbauöffnung (bei FWa-01 = 2,31 m • 2,60 m, s. vorangegangene Abb.) in der Flächenermittlung berücksichtigt, um die Transmissionswärmeverluste für das Bauteil Fenster (UW inkl. Paneelanteil) korrekt zu berücksichtigen. In einem zweiten Schritt muss diese Fläche dann für die solaren Wärmequellen/-senken (Einfluss des gtot-Werts) auf den Verglasungsanteil reduziert werden. Dies kann im BKI Energieplaner unter „Fenster/Flächen“ „nur“ durch den Rahmenanteil erfolgen. Dieser entspricht im Fall des Praxisbeispiels daher der Summe aus dem Rahmen- und Paneelanteil.



Berechnung des Rahmen-/Paneelanteils für das Regelfenster FWa-01:
Gesamtfensterflächen:
AW = 2,31 m • 2,60 m = 6,01 m²

Rahmenfläche/-anteil:
Af = 3 • (2,44 m • 0,08 m) + 2 • (2,31 m • 0,08 m) = 0,955 m²
→ 15,9% Rahmenanteil

Paneelfläche/-anteil:
AP = 0,47 m • 2,44 m = 1,147 m² → 19,1 %
Hinweis: Die Paneelbreite wurde nur bis zum Fensterpfosten berücksichtigt. Gemäß DIN 4108-2:2013-02 ist der „Rahmen zwischen transparenter und opaker Fläche vollständig dem transparenten Teilbereich der Fenster zuzurechnen.“)

Rahmen- und Paneelanteil (für Eingabe im BKI Energieplaner):
(Af + AP)/ AW = (0,955 m² + 1,147 m²) / 6,01 m² = 35,0 %


Für den sommerlichen Wärmeschutznachweis gilt nach DIN 4108-2:2013-02 ebenfalls die Rohbauöffnung. Liegt ein opaker Anteil (z.B. Paneele, Rollladen, Vorbaukasten) - wie beim Praxisbeispiel - vor, ist nur der „verglaste Anteil“ zu berücksichtigen. Der Rahmen (bzw. Pfosten/Stulpschalung) zwischen der Verglasung und dem Paneel ist jedoch beim „verglasten Anteil“ hinzuzuziehen.