Der Spezifischer Jahres-Primärenergiebedarf Qp'' [kWh/m²a] ist eine der beiden gesetzlichen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude und betrifft den Gesamtenergiebedarf (inkl. primärenergetischer Bewertung der Energieträger) für Heizen, Kühlen, Lüften, Warmwasser und Hilfsstrom. Bei Nichtwohngebäuden ist auch der Energibedarf für die Beleuchtung mitzuberücksichtigen. Der Nutzer-Strombedarf für Geräte und Arbeitshilfen wird im gesetzlichen Nachweis nicht berücksichtigt.