Zum Hauptinhalt
Lernplattform Energieberatung
  • Startseite
  • Kalender
  • Mehr
Systemweite Suche Schließen
Sucheingabe umschalten
Sie sind als Gast angemeldet
Anmelden
Lernplattform Energieberatung
Startseite Kalender

Blöcke

Hauptmenü überspringen

Hauptmenü

  • Ankündigungen Forum
  • Glossar
  • Unmoderiertes Forum
  • Kontakt und Impressum Textseite
  • Förderungen Wohngebäude Textseite
  • Online-Abschlussprüfung - Termine und Anmeldung Planer

Glossar

Zurück

Nennwert der Wärmeleitfähigkeit λD [W/mK]

Der für die Energieberatung wichtige Unterschied zum Bemessungswert ist, dass bei einer CE-Kennzeichnung „nur“ noch der „Nennwert der Wärmeleitfähigkeit“ λD ausgewiesen werden muss, im Gegensatz zum Ü-Zeichen, bei dem der „Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit“ λB gemäß DIN 4108-4:2020-11 (weiterhin freiwillige Angabe) gekennzeichnet wurde. Wird der Nennwwert für einen öffentlich-rechtlichen Nachweis zugrunde gelegt, muss ein Sicherheitszuschlag (z.B. gemäß DIN 4108-4:2020-11) angesetzt werden.

» Glossar

◄ Ankündigungen
Unmoderiertes Forum ►
Website-Support
Sie sind als Gast angemeldet (Anmelden)
Laden Sie die mobile App
Powered by Moodle