Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) stellte seit 2009 Anforderungen an den Deckungsgrad erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Umweltwärme, Geothermie, Biomasse) am Wärme-/Kältebedarf von Gebäuden und galt zusätzlich zur EnEV bzw. dem EnEG. Mit Einführung des GEG 2020 wurde das Gesetz obsolet, da dessen Inhalte in das GEG überführt und aktualisiert wurden.