Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) wurde 1976 zur Verbesserung der Handelsbilanz, genauer: zur Reduzierung der Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland von importierten Energieträgern erlassen. Das Gesetz enthält keinerlei unmittelbar für den Bürger wirksame Regelungen, sondern ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Verordnungen (z.B. EnEV, HeizAnlV, HeizkostenV). Mit Einführung des GEG 2020 wurde das EnEG obsolet, da dessen Inhalte enefalls in das GEG überführt und novelliert wurden.