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Gebäudeenergiegesetz - GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG), das erstmalig am 01.11.2020 in Kraft getreten ist, stellt Anforderungen an die „Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“. Es löst damit die folgenden vorher geltenden Gesetze / Verordnungen ab: Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

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