Die "Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen (Heizungsanlagen-Verordnung - HeizAnlV)" stellte Anforderungen an die Ausstattung und die Auslegung von Zentralheizungen mit Wasser als Wärmeträger sowie an Warmwasseranlagen. Bestimmte Anforderungen insbesondere bezüglich der Regelung galten darüber hinaus auch für Einzelheizgeräte. Die Verordnung trat 1978 erstmal in Kraft und wurde mehrfach novelliert bis sie 2002 in die EnEV überführt wurde.