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HeizkostenV (Heizkostenverordnung)

Die Verordnung regelt die Aufteilung der Heiz- und Warmwasserkosten bei zentral versorgten Gebäuden mit mindestens zwei Nutzeinheiten. Ferner werden die Pflicht zur Verbrauchserfassung sowie die Ausstattung mit technischen Einrichtungen zur Verbrauchserfassung geregelt. Ausgenommen sind Wohngebäude, die über nur zwei Wohnungen verfügen, von denen eine vom Eigentümer selbst bewohnt wird, sowie (hinsichtlich der Heizwärme) auch Alters- und Pflegeheime, Studenten- und Lehrlingsheime und vergleichbare Gebäude oder Gebäudeteile. Zur Erstellung von Energieverbrauchsausweisen die  Energieverbräuche gem. HeizkostenV zu ermitteln. Die Verordnung wurde 1981 erstmals erlassen und mehrfach novelliert (z.B. 1984, 1989, ..., 2008).

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