Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)"
Förderprogramm des Bundesministriums
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK); Grundlage ist die Richtlinie für die
Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ vom 31. Mai 2023.
Sie trat am 1. Juli 2023 in Kraft und endet zum 31. Dezember 2026. Mit
Inkrafttreten ersetzte sie die Richtlinie über die Förderung der
Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller
Sanierungsfahrplan) vom 28. Januar 2020.