Laut Gebäudeenergiegesetz ist ein „Gebäudenetz“
ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte von
mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden und bis zu 100 Wohneinheiten. Es handelt sich also um ein Nahwärmenetz. Netze über die mehr Gebäude versorgt werden, sind "Wärmenetze".