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Wärmeplanungsgesetz

Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) soll die Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung über Wärmenetze bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) erreicht werden. Zu diesem Zweck sind die Energieversorgungsunternehmen bzw. Kommunen, die Wärmenetze betreiben, verpflichtet, sogenannte "Wärmepläne" aufzustellen und umzusetzen. Ein vorliegender Wärmeplan hat wiederum Einfluss auf die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien gemäß Gebäudeenergiegesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/


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