Gemäß EU-Gebäuderichtlinie ist ein Niedrigstenergiegebäude ein Gebäude, das eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen - einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird - gedeckt werden. In Deutschland werden die Anforderungen des Niedrigstenergiegebäude-Standards im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert.