Ein Heizgradtag wird anhand der Heizgrenztemperatur von 15 °C (festgelegt in der VDI-Richtlinie 2067/DIN 4108 T6) und der Innenraumtemperatur von 20 °C ermittelt. Im Passivhaus liegt die Heizgrenze durch die Trägheit des Gebäudes bei 9,5 bis 11 °C. Im PHPP werden bei einer Bilanzierung nach Standard-Klima 84 kKh/a Heizgradtage bilanziert (Heizperiodenverfahren ~ April bis September).