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Lüftungstechnische Maßnahmen (LtM)

Reicht die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten nicht aus, muss der Planer lüftungstechnische Maßnahmen (LtM) vorsehen. Das können eine zusätzliche Lüftung über Schächte oder in der Außenhülle eingelassene Ventile oder die ventilatorgestützte Lüftung über technische Wohnungslüftungsanlagen sein. Anhand des notwendigen Mindestluftaustauschs müssen vom Planer die vier Lüftungsstufen festgelegt werden. Falls erforderlich kann der Planer das aktive Öffnen der Fenster bei der Intensivlüftung berücksichtigen.

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