Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit wird i.d. Regel durch eine Zulassung des Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) gemäß DIN 4108-4:2020-11 festgelegt. Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit λD unterliegt hingegen europäischen (und nicht ganz so strengen) Anforderungen, weshalb dieser in einem öffentlich-rechtlichen Nachweis nicht ohne Sicherheitszuschläge angesetzt werden darf.