Vor dem Hintergrund, dass in der Europäischen Union (EU) ca. 40% des Gesamtenergiegebrauchs und 36% der CO2-Emissionen auf den Gebäudesektor entfallen und auf Grundlage der Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll entstand die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie erstmals 2002/91/EG (englisch: „EPBD, European Directive Energy Performance of Buildings) und wurde mehrfach bereits novelliert (z.B. 2010, 2018). Verpflichtendes Ziel für den Neubau ist u.a. ab dem 31.12.2020 der sogenannte Niedrigstenergiegebäude-Standard (NEG). Umgesetzt auf nationales Recht wird diese im GEG bzw. vormals in der EnEV (und dem EnEG)