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KWKG (Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung)

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz regelt in Deutschland seit 2002 die Einspeisung und Vergütung des Stroms aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Hinweis: KWK-Anlagen, die mit Biomasse betrieben werden, werden über das EEG vergütet.

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