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Referenzgebäudeverfahren

Der Nachweis der erforderlichen Kennwerte (QP, H'T, Ū) erfolgt anhand des Referenzgebäudeverfahren. Das zu bilanzierende Gebäude wird hierbei mit einem fiktiven Referenzgebäude verglichen, welches von gleicher Kubatur, Ausrichtung, etc. ausgeht, jedoch mit einem im GEG (für Wohngebäude in Anlage 1, für Nichtwohngebäude in Anlage 2) definierten Qualität für die Gebäudehülle und die Anlagentechnik berechnet wird.

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