Das Bestmöglich-Prinzip zielt auf eine möglichst umfassende Energieberatung ab, in welche alle in Betracht kommenden Faktoren zur Senkung des Primärenergiebedarfs einbezogen werden. Dabei sollen Energieberater in Maßnahmenempfehlungen stets den bestmöglichen Energieeffizienzstandard für das Gebäude bzw. den Nutzer auswählen. Das Bestmöglich-Prinzip sollte von Energieberatern umgesetzt werden, stellt aber keine vertraglich vereinbarte Leistung dar.