Ob ein Gebäude an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sein soll oder nicht, hat einen wesentlichen Einfluss auf die Auslegung einer PV-Anlage. Hier wird zwischen Inselsystemen und netzgekoppelten Systemen unterschieden.
Der wesentliche Unterschied von einem Inselsystem (z. B. Bergstation in den Alpen) zu einem netzgekoppelten System ist, dass die Stromversorgung komplett am Gebäude sichergestellt werden muss. Daher muss (z.B. bei nicht ausreichende Solarstrahlung), gegebenenfalls noch ein weiterer Energieerzeuger eingebracht werden. Der Einbau eines Stromspeichers ist zudem umzusetzen, um den zeitlich schwankenden Energieertrag und -bedarf zu regulieren.
Wird ein netzgekoppeltes System installiert, kann die Speicherung eventuell entfallen, da der solar erzeugte Strom ins Netz eingespeist werden kann. Überschüsse können durch das EEG vergütet werden. Bei einer zu geringen Stromproduktion wird der Strom aus dem Netz bezogen. Auch muss sich die PV-Anlage in ihrer Dimensionierung nicht nach dem Verbrauch des Gebäudes richten, sondern kann, im Gegensatz zur Solarthermie, nach geometrischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Kriterien erfolgen.
Inselsysteme werden eher selten umgesetzt (z.B. Berghütte). In der Praxis finden sich daher eher rein netzgekoppelte Systeme oder Mischsysteme, die den Strom vorrangig selbst nutzen und „nur“ den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. Je nach System werden unterschiedliche Anlagenkomponenten (insbesondere Zähler) benötigt (s. folgende Abbildung).
Abb.: Vergleich Solarstrom - vollständige Netzeinspeisung und Eigennutzung; Quelle: ina Planungsgesellschaft mbH