Der Technische Projektnachweis (TPN) ist ein technischer Nachweis im Förderprozess der BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA. Er wird nach Abschluss der Maßnahme erstellt, dokumentiert die tatsächlich umgesetzte Maßnahme und dient als Grundlage für den Verwendungsnachweis. Im Förderablauf ist der TPN das BAFA-Gegenstück zur „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) im KfW-Verfahren.
Die Erstellung eines TPN erfolgt durch eine Energieeffizienzexpertin oder einen Energieeffizienzexperten (EEE). Nach Erstellung wird eine TPN-ID vergeben. Die Gültigkeit beträgt zwei Monate.
Seit dem 07.04.2026 muss der TPN bei Projekten mit iSFP-Bonus zusätzlich verpflichtende Angaben zur Energieeffizienz und zu den äquivalenten CO₂-Emissionen. Anzugeben sind jeweils die Werte vor und nach Umsetzung der Maßnahme: Gebäudenutzfläche AN, Endenergiebedarf QE, Primärenergiebedarf QP, äquivalente CO₂-Emissionen, sowie bei Maßnahmen an der Gebäudehülle zusätzlich der Transmissionswärmeverlust HT. Die Angaben sind grundsätzlich der dem iSFP zugrunde liegenden Bilanzierung zu entnehmen. Bei Abweichungen zwischen iSFP und tatsächlicher Umsetzung müssen die Projektdaten in der Bilanzierungssoftware angepasst und die Kennwerte neu berechnet werden. Ein neuer iSFP-Ausdruck ist dafür nicht erforderlich. Vereinfachte Berechnungshilfen oder Online-Rechner sind für diese Datenermittlung nicht zulässig.
Wenn kein Zugriff auf die iSFP-Bilanzdaten besteht und dieser auch nicht mit vertretbarem Aufwand hergestellt werden kann, entfällt die Pflicht zur zusätzlichen Dateneingabe. In diesem Fall ist dies im TPN zu erklären; außerdem ist die Person zu benennen, die den iSFP erstellt hat. Die Angaben werden stichprobenhaft geprüft. Bei Verstößen können nachträgliche Datenerhebungen und eine Meldung an die dena bzw. Expertenliste folgen.