Eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA) wird im Rahmen von BEG-/KfW-Förderprozessen vor der Antragstellung erstellt, in der Regel durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in.
In der BzA werden die geplanten energetischen Maßnahmen, die förderfähigen Kosten und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigt. Die dabei erzeugte BzA-ID wird für den Förderantrag benötigt.
Wichtig: Die BzA ist noch kein Förderantrag. Der Antrag selbst wird durch die Bauherrschaft gestellt.